Weiterbildungsstipendium

Die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ ermöglicht Fachkräften, Arbeitslosen und Selbstständigen mit Berufsausbildung ein Weiterbildungsstipendium.

Um von diesem Stipendium profitieren zu können, dürfen Sie maximal 24 Jahre alt sein. Es

werden hierbei fachbezogene, Weiterbildungen sowie fachübergreifende Fortbildungen gefördert.

Das umfasst z.B. Weiterbildungen für Techniker*innen oder Fachwirt*innen, oder Fortbildungen wie Sprach- oder PC-Kurse. Auch berufsbegleitende Studiengänge fallen in den Rahmen dieses Förderprogramms.

Vorausetzungen für das Weiterbildungsstipendium

Sie haben…
… eine Ausbildung absolviert.
… bei Ihrer Antragsstellung noch nicht das 26. Lebensjahr abgeschlossen. (dabei sind ggf.
Ausnahmen möglich, wenn Sie einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr durchgeführt haben, sowie wenn Sie in Mutterschutz/ Elternzeit waren.)
…eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 1,9 oder 87 Punkten oder besser als "gut"
bestanden, oder sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten 3 Plätze gekommen.
… Sie haben einen begründeten Vorschlag vom Arbeitgeber oder der Berufsschule für Ihre
Qualifikation.

Sie arbeiten mindestens 15 Stunden wöchentlich oder sind arbeitssuchend gemeldet.
Als Vollzeitstudierende*r ohne regelmäßige Berufstätigkeit oder als Hochschulabsolvent*in können Sie das Stipendium nicht erhalten.

Höhe der Förderung Weiterbildungsstipendium

Innerhalb von maximal drei Jahren erhalten Sie im Rahmen des Stipendiums bis zu 7.200 EUR Fördergeld, wobei Sie sich mit 10% an den Kosten beteiligen. Finanziell gefördert werden unter anderem Lehrgänge und Prüfungen, Fahrten, Unterkunft und Arbeitsmittel. Bei Bedarf werden im ersten Förderjahr zusätzliche 250 EUR als IT-Bonus für die Anschaffung eines Computers zur Verfügung gestellt. Ob Sie für die Begabtenförderung infrage kommen, ist unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen.