Weiterbildungsscheck betrieblich

Zur Unterstützung von betrieblichen Weiterbildungsvorhaben stehen Ihnen und Ihrem
Unternehmen der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Dabei geht es um Arbeitgeber*innen bzw. Selbstständige mit Sitz oder Zweigstelle in Sachsen.
Dies umfasst Kleinunternehmen, genauso wie kleine oder mittlere Unternehmen und
Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung. In die letztere Kategorie fallen auch Kitas oder Tagesmütter/-väter

Wie wird gefördert?

Die Förderung, welche in Pauschalen ausgestellt wird, betrifft nicht nur Weiterbildungskosten, sondern auch Prüfungsgebühren. Grundsätzlich beträgt der Zuschuss 50% der zu fördernden Kosten. Das ist allerdings nur ein Richtwert, unter dem weiterhin differenziert werden muss:
Bestimmte Zielgruppen können bis zu 70% Förderung erhalten, während Sozialunternehmen mit 
über 500 Mitarbeiter*innen 40% zukommen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 700 EUR (netto) betragen, bei Azubis 430 EUR (netto).

Wo finde ich Informationen?

Sächsische Aufbaubank (SAB) 
0351 4910-4930