Kurzarbeit

Weiterbildung während Kurzarbeit

Egal, ob Klein-, Mittel- und Großunternehmen, haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für die Weiterbildung geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.

Voraussetzungen

  • Die Arbeitnehmer*in hat den Bedarf seine/ihre Kompetenzen auszubauen.
  • Die Weiterbildung findet bei einem zertifizierten Bildungsträger statt.
  • Sie stellen den Antrag bevor die Maßnahme eingeleitet wird.
  • Die Weiterbildung wird innerhalb der Bezugsdauer der Kurzarbeit vollständig abgeschlossen.

Höhe der Förderung

Die Förderung ermöglicht eine Erstattung der Kosten für Lehrgangs, Fahrt, Unterbringung sowie Kosten für Kinderbetreuung.

Wenn es in der Weiterbildung um den Erwerb arbeitsplatzbezogenen Fachwissens geht, werden von 25 bis 80% der Kosten übernommen. Das steht in Abhängigkeit zum Lehrgang, den Qualifikationen und der Größe des Unternehmens. Sie erfahren mehr darüber auf der Website, des Europäischen Sozialfonds, der die Förderung übernimmt.

Fördermöglichkeiten für digitale Lernformen

Aufgrund aktuellem pandemischen Geschehen, werden von der Bundesagentur für Arbeit besonders solche Angebote begrüßt, die von Bildungsträgern ausdrücklich als Online-Variante einen Weiterbildungsmaßnahme in Präsenz ersetzen.

Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter

Dank des Qualifizierungschancengesetz der Arbeitsagentur, ist geringqualifizierten, älteren und/oder durch Strukturwandel wie die Digitalisierung bedrohten Mitarbeiter*innen eine Weiterbildungsinitiative geboten.