Egal, ob Klein-, Mittel- und Großunternehmen, haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für die Weiterbildung geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.
Die Förderung ermöglicht eine Erstattung der Kosten für Lehrgangs, Fahrt, Unterbringung sowie Kosten für Kinderbetreuung.
Wenn es in der Weiterbildung um den Erwerb arbeitsplatzbezogenen Fachwissens geht, werden von 25 bis 80% der Kosten übernommen. Das steht in Abhängigkeit zum Lehrgang, den Qualifikationen und der Größe des Unternehmens. Sie erfahren mehr darüber auf der Website, des Europäischen Sozialfonds, der die Förderung übernimmt.
Aufgrund aktuellem pandemischen Geschehen, werden von der Bundesagentur für Arbeit besonders solche Angebote begrüßt, die von Bildungsträgern ausdrücklich als Online-Variante einen Weiterbildungsmaßnahme in Präsenz ersetzen.
Dank des Qualifizierungschancengesetz der Arbeitsagentur, ist geringqualifizierten, älteren und/oder durch Strukturwandel wie die Digitalisierung bedrohten Mitarbeiter*innen eine Weiterbildungsinitiative geboten.