Sachsen bietet für die berufsbezogene Weiterbildung eine Weiterbildungsförderung an. Die Förderung soll dabei unterstützen, weitere berufliche Kompetenzen und Qualifikationen zu erlangen, und damit die Beschäftigungschancen steigern.
Die Förderung betrifft Einzelpersonen: Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Berufsschüler*innen (ab 18 Jahren), Nichtleistungsempfänger (also Arbeitslose ohne Leistungsbezug) und Berufszurückkehrende/ Wiedereinsteigende.
Die Voraussetzung ist dabei der Wohnsitz im Freistaat Sachsen.
Es werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen
Weiterbildung und Prüfungsgebühren mit Fördergeldern
unterstützt.
Die Förderzuschüsse werden als Pauschale je nach Zielgruppe unterschiedlich hoch ausgereicht.
Dabei erhalten Beschäftigte maximal 70% Zuschuss der förderfähigen Kosten, wobei diese einem Mindestbetrag von 1.000 EUR inkl. MwSt. entsprechen müssen. Alle weiteren Personen, denen der Bezug einer Förderung zusteht, können bis zu 80% der förderfähigen Kosten bekommen. Die müssen dann mindestens 300 EUR inkl. MwSt. betragen.