WeGebAU und geringe Qualifikation

Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter

Gering qualifizierte Arbeitnehmer*innen wird mit dem Programm WeGebAU (Weiterbildung
Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) eine Förderung zur Weiterbildung während der Arbeitszeit geboten. Das Angebot richtet sich dabei an Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Nachdem der/die Arbeitnehmer*in einen Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt hat, findet die Weiterbildung statt. Sie wird außerhalb des Betriebes durchgeführt und geht über eine reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus.

Voraussetzungen

Als antragstellende Arbeitnehmer*in sind Sie 45 Jahre oder älter.
Es besteht eine Freistellung für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Das Unternehmen beschäftigt maximal 250 Arbeitnehmer*innen.
Bei Beschäftigten und 45 Jahren ist die Förderung nur dann möglich, wenn der Betrieb sich mit mindestens 50% an den Lehrgangskosten beteiligt.

Höhe der Förderung

Die Arbeitsagentur bestimmt individuell, ob die Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden. Möglicherweise erhält der/die Arbeitgeber*in einen Zuschuss zum fortgezahlten Arbeitsentgelt.
Arbeitgeber*innen können neben diesen Zuschüssen auch eine Pauschale zu Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.