Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung

Fortbildung kann ein wichtiges Sprungbrett für die Karriere sein. Auch in finanzieller Hinsicht ist eine berufliche Weiterbildung überlegenswert, zumal viele Arbeitgeber aktiven Mitarbeitern positiv gegenüberstehen. Welche Möglichkeiten es gibt, um sich beruflich weiterzubilden und eine Förderung der anfallenden Kurskosten zu erhalten, erfahren Sie hier.

Inmitten von Zeiten der Automatisierung und Digitalisierung ist vielen Arbeitnehmern eine berufliche Weiterbildung wichtig. Es geht dabei nicht nur um Kurse in Bereichen der EDV, sondern auch der Buchhaltung oder Sprachen. Allerdings kosten die Fortbildungskurse oftmals nicht wenig, sodass sich der eine oder andere scheut, konkrete Pläne zu schmieden.

Es ist jedoch sinnvoll, sich zu informieren, ob man mit einem staatlichen Förderprogramm oder einem Angebot durch einen praktischen Bildungsgutschein doch noch gute Chancen hat, seine Träume erfolgreich umzusetzen. Die Kosten für eine Weiterbildung sind in der Regel steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt pauschal einen Betrag von bis zu 1.000 Euro als Werbungskosten an.

Achtung Bindungsklausel: Weiterbildung über den Arbeitgeber


Weiterbildungen, die einem am Arbeitsplatz zugutekommen, könnte man auch über den Arbeitgeber spielen. Dieser profitiert von einem besser qualifizierten Mitarbeiter, der zudem auch motivierter ist. Allerdings ist es nicht sinnvoll darauf zu spekulieren, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, den Job zu wechseln.

Viele Vorgesetzte sichern sich bei einer Beteiligung an der Fortbildung mit einer Bindungsklausel ab. In dieser verpflichtet sich der Mitarbeiter schriftlich, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne im Unternehmen zu bleiben.

Die beliebten Klassiker bei Fortbildungen: Bildungsprämie und Bildungsgutschein
Die Bildungsprämie ist interessant für Selbständige und Angestellte mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich. Dabei wird vom Staat ein Zuschuss von 50 Prozent ausbezahlt für alle Weiterbildungen, die man besucht. Die Höchstgrenze für den Zuschuss liegt dabei bei 500 Euro. Außerdem darf das versteuerbare Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro betragen, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, diesen Prämiengutschein für seine Weiterbildung zu nutzen.

Ist man verheiratet, liegt die Grenze bei 40.000 Euro, sofern das Einkommen gemeinsam veranlagt wird. Grundsätzlich ist die Bildungsprämie aber unkompliziert und kommt gern zur Anwendung bei den staatlichen Förderungen einer Weiterbildung.

Der Bildungsgutschein basiert zu 100 Prozent auf Staatskosten und inkludiert im Bedarfsfall auch Reise- und Übernachtungskosten. Der Anspruch für den Bildungsgutschein obliegt jedoch nur Menschen, die arbeitssuchend gemeldet sind. Außerdem ist die Förderung von der Art der Fortbildung abhängig. Diese sollte die Chancen erhöhen, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und ist über die Bundesagentur für Arbeit erhältlich.

Für Bestnoten und zweijähriger Berufspraxis: Aufstiegsstipendium als Belohnung


Wer plant an einer Hochschule zu studieren und seine Ausbildung mit sehr gut abgeschlossen hat, hat eventuell Anspruch auf ein sogenanntes Aufstiegsstipendium. Der große Vorteil dieser Förderung ist der, dass man als Berufstätiger von diesem Betrag nichts zurückbezahlen muss. Bei einem Vollstipendium könnte man 670 Euro erhalten monatlich, zusätzlich kommt ein Betrag von 80 Euro für Bücher hinzu. Diese finanzielle Unterstützung durch das BMBF spannt sich über den Zeitraum der Regelstudienzeit des gewählten Studienganges.

Eine Alternative wäre ein berufsbegleitendes Studium, bei dem erfolgt eine einmalige Zahlung von jährlich 2.000 Euro. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass man nur dann Anspruch auf ein Aufstiegsstipendium hat, wenn man eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachweisen kann. Zudem muss der Abschluss mit mindestens Note 1,9 bestätigt sein.

Weiterbildungsstipendium für Intensivkurse möglich


Dieses Stipendium ist nicht nur für einen Studiengang möglich, sondern auch bei Kursen wie beispielsweise einem Intensiv-Sprachkurs oder dem Handwerksmeister. Wie beim Aufstiegsstipendium gilt, dass dieses Geld nicht zurückbezahlt werden muss. Die Betragshöhe liegt bei maximal 6.000 Euro.

Hinzu kommt ein Eigenanteil in der Höhe von zehn Prozent. Allerdings können nur Personen mit maximal 25 Jahren sowie einer besonderen Leistung in Ausbildung oder Beruf dieses Weiterbildungsstipendium beantragen. Das Weiterbildungsstipendium ist besonders für Menschen interessant, die beispielsweise ihre Fremdsprachenkenntnisse auch beruflich nutzen könnten.

Bessere Karrierechancen mit dem Zukunftsstarter: Für Personen von 25 – 35


Hinzu kommt eine Vielzahl von staatlichen Förderungen, die bundesländerabhängig vergeben werden. Der Zukunftsstarter ist ideal für junge Erwachsene von 25 bis 35 Jahren, die ihren Berufsabschluss nachholen möchten. Durch den Abschluss erhöht man seine Qualifizierung als auch Karrierechancen inklusive besserem Gehalt. Hierfür ist ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit Voraussetzung.

Der Zukunftsstarter spricht Arbeitnehmer und gering qualifizierte Arbeitslose ohne bzw. mit Berufsabschluss an. Letztere, sofern sie seit mindestens vier Jahren nicht mehr den erlernten Beruf ausgeübt haben. Auch Wiedereinsteiger oder Berufsrückkehrer profitieren von dieser staatlichen Förderung. Die Förderung umfasst Schulungen für einen anerkannten Berufsabschluss, auf die Externenprüfung vorbereitende Lehrgänge, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sowie Maßnahmen, in denen Grundkompetenzen erworben werden.

Die Übernahme dieser Weiterbildungskosten erfolgt durch die Agentur für Arbeit und umfasst die Lehrgangskosten, Prüfung, Fahrt, Unterkunft falls erforderlich sowie Kinderbetreuung oder eine umschulungsbegleitende Hilfe wie Nachhilfe. Möglicherweise wird für Zwischenprüfungen sowie bestandene Abschlussprüfungen eine Prämie ausbezahlt.

Qualifizierungschancengesetz als Karrieresprungbrett


Durch das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz ist die Bandbreite an Förderungen gewachsen und bietet zusätzlich interessante Möglichkeiten. Beispielsweise werden auch Weiterbildungen in Engpassberufen gefördert. Das umschreibt Branchen, in denen ein akuter Fachkräftemangel besteht. Die Reform umfasst die Ausweitung von Weiterbildungsangeboten sowie die finanzielle Förderung für eine berufliche Qualifikation. Das eröffnet insbesondere für Arbeitnehmer, die sich finanziell und in puncto fachlichen Kompetenzen verändern möchten, neue Perspektiven und Fortbildungsmöglichkeiten.

Information, Beratung und Selbstreflektion für die richtige Entscheidung


Man sollte sich daher ausführlich beraten lassen und auch informieren, unter welchen Voraussetzungen solche geförderten Weiterbildungen möglich sind. Wichtig ist oftmals auch eine bestimmte Vorgehensweise oder Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen, um überhaupt ein Aufstiegsstipendium oder den Bildungsgutschein beantragen zu können. Wer sich hier gut informiert, kann möglicherweise profitieren.

Schließlich geht es um die eigene Weiterbildung und letztendlich einen guten Start in die zukünftige Karriere. Daher macht es Sinn, sich vor der Antragstellung auch selbst ein Bild davon zu machen, welche Möglichkeiten einem beruflich offen stehen. Nur so macht der Antrag auf eine Weiterbildungskostenübernahme Sinn, um langfristig daraus seinen Nutzen zu ziehen.

Für welches Stipendium oder Angebot man sich auch entscheidet, grundsätzlich ist die Weiterbildung inzwischen unverzichtbar, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Man sollte daher nicht vergessen, dass die Bereitwilligkeit sich fortzubilden auch beim zukünftigen sowie dem aktuellen Arbeitgeber positiv aufgefasst wird. Lebenslanges Lernen ist ein wichtiger Teil unseres Daseins.

13. Dezember 2019
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