Finanzierung der Ausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Als Jugendliche*r kannst du, wenn du während deiner dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, eine Berufsausbildungshilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Je nach Wohnsituation und Einkommen von dir oder deinen Eltern, fällt der Betrag unterschiedlich hoch aus. Bei der Berechnung deines BAB-Satzes hilft dir der BAB-Rechner und die Anträge für den Zuschuss erhältst du in den Geschäftsstellen der Arbeitsagentur. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen beträgt monatlich 716€. 

Schüler-BAföG

Wenn du die Schule bis mindestens zur 10. Klasse besucht hast, kannst du das »Schüler-BAföG« beantragen, welches für Schüler*innen einer weiterführenden oder berufsbildenden Schule gedacht ist. Schüler*innen auf weiterführenden Schulen (z.B. Gymnasium, Realschule, Hauptschule), Berufsfachschulen und Fach-/Fachoberschulklassen erhalten nur dann eine Förderung, wenn es ihnen nicht möglich ist bei den Eltern zu wohnen (z.B. weil diese zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt wohnen). Der BAföG-Satz fällt unterschiedlich hoch aus, was vom eigenen Einkommen und dem Vermögen und Einkommen der Eltern abhängig ist. Weitere Informationen und die nötigen Anträge findest du bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung.