Umschulung zum/r Erzieher*in

Die Nachfrage nach Kinderbetreuung steigt stetig und den Engpässen an Erzieher*innen soll mit der Umschulung zum/r Erzieher*in entgegengewirkt werden.
Die Förderung der Umschulungen gibt Arbeitslosen und Wiedereinsteigenden nach Familienzeiten eine neue berufliche Perspektive.

Wer wird gefördert?

Es werden Arbeitslose gefördert, die finanziert durch den Bildungsgutschein eine Umschulung zum/r Erzieher*in angehen wollen.

Was wird gefördert?

In den ersten beiden Umschulungsjahre wird die Förderung über Bildungsgutscheine der Arbeitsverwaltung finanziert.
Im dritten Ausbildungsjahr impliziert die Förderung die Sicherung des Lebensunterhaltes, freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, Fahrtkosten, erforderlichen Stützunterricht. Darüber hinaus auch individuell anfallende Kosten, wie z.B. die der Kinderbetreuung. Während der gesamten Umschulungszeit kann außerdem eine ergänzende Unterstützungsleistung (Coaching, Beratung) erfolgen. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.

Wie erhalte ich eine Förderung?

Man kann diese Umschulung ausschließlich mit einem gültigen Bildungsgutschein, ausgestellt von zuständigen Jobcentern und Arbeitsagenturen, wahrnehmen. Stellen Sie unbedingt sicher, ihre Förderung vor Beginn der Umschulung bewilligt bekommen zu haben. Haben Sie einen Bildungsgutschein ausgestellt bekommen, nehmen Sie Kontakt auf mit dem Regionalbüro, welches Ihren persönlichen Unterstützungsbedarf prüfen wird. Um einen Eindruck über ihre Bedürfnisse zu bekommen, wird ein Erstgespräch geführt. Ist dieses erfolgt, gibt Ihnen das Büro verschiedene Fachschulen für Sozialwesen an die Hand, welche die geförderte Umschulung zum/r staatliche anerkannten Erzieher*in anbieten. Sie entscheiden sich schließlich für eine dieser Einrichtungen und können nach Bewilligung des Antrags Ihre Umschulung antreten.

Wie sind die Berufschancen?

Dank des hohen Bedarfs an Personal in der Kinderbetreuung haben Sie nach der Ausbildung gut Chancen auf dem Arbeitsmarkt.