Das Qualifizierungs Chancengesetz – Wie ein Gesetz der Digitalisierung entgegenwirken soll

Das Thema Digitalisierung, Industrie, beziehungsweise Arbeiten 4.0 sind wichtige Themen, die derzeit die Arbeitswelt und Unternehmensprozesse bestimmen. Sie zeigen starke Einflüsse, die auf die Mitarbeiter einwirken.

Deswegen sind die dazugehörigen Veränderungen nicht zu unterschätzen und die Mitarbeiter sollten auf diese vorbereitet werden. Das Thema wird zudem sehr stark von der Regierung und ebenso vielen großen Unternehmen fokussiert. Die eher kritischen Unternehmen sehen vorwiegend die Kosten und Kraftanstrengungen, die die Schritte zur Digitalisierung bedeuten.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll jedoch solchen Unternehmen und deren Mitarbeitern geholfen werden. Wie das möglich ist, wird nachstehend im Artikel näher beschrieben.

Digitalisierung als vierte Stufe verstehen

Die Digitalisierung ist natürlich in fortschrittlichen Produktionsabläufen als eine sehr gute Errungenschaft und Notwendigkeit anzusehen. Sie ist der Folgeschluss und eben der vierte Schritt innerhalb der Industrialisierung. Das liegt zum einen daran, dass besonders artverwandte Abteilungen innerhalb moderner Fabriken besser und vernetzter zusammenarbeiten und somit sogar Just-In-Time- beziehungsweise On-Demand-Lieferung dem Kunden bieten können.

Gleichzeitig bekommt dadurch die Beschaffungs- bzw. Einkaufsabteilungen automatisch die Rückmeldung, wann sie neue Materialien und Fertigteile für die Produktion bestellen sollen. Diese Errungenschaften sind unbestritten. Wie sieht es aber in einem Großraumbüro oder sogar kleinem Unternehmen mit der Digitalisierung aus? Und was bringt die Einführung, sowie das Qualifizierungschancengesetz wirklich im Büroalltag? Vielleicht könnte dazu das nachstehende Beispiel eingehender zeigen, warum auch kleine Unternehmen und ihre Mitarbeiter Vorteile einer Einführung und Weiterbildung Richtung Digitalisierung haben.

Beispiel Digitalisierung in einem Ingenieurbüro

Nimmt man also ein Ingenieurbüro, welches in der Baubranche Ingenieursprojekte unterschiedlichster Bauprojekte als Generalplaner übernimmt, mit circa 100 Mitarbeitern und einem Kundenstamm von 200 als gegeben an. Dabei ist das Unternehmen mit einer Geschäftsführung, Buchhaltung, Vertrieb, Controller, Projektleitern und Bauzeichnern ausgestattet. Es steht vor dem Problem, dass einige Bereiche sehr isoliert dastehen und immer per Schriftform oder E-Mail einbezogen werden müssen. Die Unternehmensleitung ist zwar einerseits offen für Veränderungen und sieht ein, dass sie Unternehmensabläufe besser vernetzt sein sollen.

Sie weiß nur noch nicht, für welches Unternehmens-Tool und welche Weiterbildungen der Mitarbeiter sie sich entscheiden soll. Sie hat jedoch den folgenden Bedarf und die Ansprüche, die das vermeidliche ERP-System gerade die einzelnen Bereiche bringen sollte:

Für die Geschäftsführung (GF):
Das System soll liefern, auf welchem Stand die Projekte derzeit sind. Verlaufen sie profitabel oder doch verlustreich? Daraus sollten dann zusammen mit den Projektleitern Maßnahmen ergriffen werden können. Zudem muss die GF wissen, wann es wieder freie Kapazitäten hat, um neue Projekte beginnen zu können. Gegenüber der Buchhaltung kann sie darauf hinweisen, wie der Abrechnungsstand ist. Die Gewinn- und Verlustperspektive ist täglich quasi abrufbar.


Für die Buchhaltung:
Sie können in den Projekten auf Grund des Abarbeitungszustandes schon selbst sehen, wann es möglich wäre, eine nächste Rechnung oder Anzahlung zu stellen. Das gelingt dadurch, dass die Projektleiter ihren Abarbeitungszustand jeweils im Projekt mindestens wöchentlich eintragen.


Für die Projektleiter (PL):
Sie können selbst anhand ihres Fortschritts sehen, wie ihr Projekt derzeit liegen. Die PL können erkennen, wo zu viel Arbeit investiert wurde und ob ggf. mit dem Kunden in solchen Bereichen eine Nachforderung gestellt werden kann.


Für die Vertriebler:
Sie können sehen, welche Kunden sehr aktiv sind und auch sehr zufrieden sein müssten. Natürlich gehört die Pflege dieser insbesondere dazu. Sie können aber auch anhand dessen alte und inaktive Kunden wieder neu kontaktieren und haben für Neukunden beste Live-Referenzen, in welchen Projekten es besonders gut klappt.
Diese Beispiele sind natürlich nur vereinfacht und schemenhaft. Dennoch sollte mit diesen gezeigt werden, dass ein ERP-System und somit eine fortschreitende Digitalisierung auch für KMU wichtig sind. Es erhöht die Effizienz und Transparenz im Unternehmen. Es wird zudem strukturierter und damit schlagkräftiger.

Qualifizierungschancengesetz – was bedeutet das für die Unternehmer?

Das Gute gleich vorweg: Die Unternehmer sind nicht alleine, sondern werden staatlich gefördert. Deswegen können die Regierenden auch direkt den Aufruf starten, dass Firmen sich nun auf den Weg der Digitalisierung begeben sollen. Dabei werden die Kosten bezüglich der Unternehmensgröße unterschiedlich übernommen. Gerade die kleineren Firmen, wie eine oben beispielsweise genannt wurde, profitieren insbesondere von dieser Förderung.

Grundsätzlich muss in den Bereichen abschlussorientierte oder anpassungsorientierte Förderung unterschieden und von den Unternehmern gedacht werden. Sie müssen klären, für welche Art sie ihre Mitarbeiter qualifizieren möchten. Unternehmen können zudem wählen, ob die Qualifizierung beziehungsweise Weiterbildung im eigenen Betrieb stattfinden kann und auch soll. Die Möglichkeiten dazu sind mit dem jeweiligen Bildungsträger zu besprechen.

Dieser und die Maßnahme selbst müssen allerdings DQS und AZAV zertifiziert sein. Das muss das Unternehmen zuvor prüfen, ansonsten sind die Ausgaben nicht erstattungsfähig. Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern bekommen beispielsweise die Weiterbildung zu 100% und das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zu 75% bezahlt. Bei dem oben genannten Beispiel mit 100 Mitarbeitern gehört dieses Unternehmen zu den KMU-Bereich. Hier würde die Förderung dann bis zu mindestens 50% der Weiterbildungskosten betragen.

Es gibt jedoch für Mitarbeiter ab 45 Jahren und mit einer schweren Behinderung die positive Ausnahme, dass hier ebenso 100% übernommen werden können. Das Arbeitsentgelt wird in dem Falle bis zu 50% übernommen. Haben allerdings in beiden genannten Unternehmensgrößen die Mitarbeiter keinen Berufsabschluss und sollen einen mit der Weiterbildung bekommen, wird das Arbeitsentgelt dann doch zu 100% während der Weiterbildung übernommen.

Qualifizierungschancengesetz – was bedeutet das für die Mitarbeiter?

Der Fokus der voranstehenden Betrachtungen lag natürlich auf die Unternehmer. Aber die Mitarbeiter haben auch ihren ganz eigenen Nutzen von jeder Weiterbildung. Zum einen müssen sie keinerlei Ausgaben dafür tätigen, wenn sie von dem Arbeitgeber dazu entsandt werden. Sie tragen automatisch zum Wohl des Unternehmens bei, welches der Arbeitgeber immer honorieren wird, wenn es auch am Anfang nicht unbedingt auf dem Gehalt erkennbar wird.

Es kann aber die Möglichkeit entstehen, dadurch eine bedeutende Karriere innerhalb des Unternehmens zu erhalten. Zudem macht eine Weiterbildung die Mitarbeiter immer auch konkurrenzfähiger gegenüber anderen.

Fazit

Gerade jetzt ist die Zeit günstig, dass sich Unternehmen fit für das Arbeiten 4.0 machen. Das begünstigt die Arbeitsprozesse innerhalb des Unternehmens und macht sie zukunfts- sowie weiterhin wettbewerbsfähig. Normalerweise ist keine zeitliche Begrenzung für das Qualifizierungschancengesetz gesetzt. Ein offizieller Handlungsdruck für die Unternehmen besteht also nicht. Aber wegen der steigenden Konkurrenz sollten sie einen eigenen Handlungsdruck verspüren, sich für die Zukunft fit machen zu müssen.

13. August 2020
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