Bildungsprämie

Dank Prämiengutschein und Weiterbildungssparen gelingt es Ihnen mit der Bildungsprämie sich fachlich weiterzubilden und gleichzeitig beruflich nicht nachlassen zu müssen.

Der Prämiengutschein

Als Erwerbstätige*r (die/der für das laufende Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhält) steht Ihnen ein Prämiengutschein zur Verfügung. Ihr Jahreseinkommen darf dafür maximal 20.000 Euro betragen (40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren) und Ihre Arbeitszeit durchschnittlich mindestens 15 Stunden/Woche. Eine weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Genehmigung in Deutschland zu arbeiten. Auch als Beschäftigte*r in Mutterschutz oder in Elternzeit erhalten Sie den Prämiengutschein.

Bei diesem Angebot übernimmt der Bund 50% Ihrer Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 EUR, sodass Der Weiterbildungskurs höchstens 1000 EUR (inkl. MwSt.) betragen darf. Im Vornherein müssen Sie eine Beratungsstelle besuchen, wo in einem Gespräch die
Voraussetzungen und Förderhöhe ausführlich vereinbart werden.

Prämiengutschein - So funktioniert's

Haben Sie bereits vor dem Gespräch in der Beratungsstelle genaue Vorstellungen zu Ihrer
Weiterbildung, sodass Sie dort mit dem Fachpersonal einen Überblick über die
entsprechenden Voraussetzungen, Weiterbildungsziele und Anforderungen schaffen können.

Die Bildungsprämie beinhaltet den Prämiengutschein mit Vermerk des Bildungszieles, sowie den geeigneten Anbieter.
Im Folgenden buchen Sie einen Kurs beim angegebenen Anbieter, von dem Sie die reduzierte Rechnung erhalten werden.
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung) und einen Einkommensnachweis (z. B.
einen Einkommensteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung)

 Kommen Sie nicht unvorbereitet zur (kostenlosen) Beratung!

Der Spargutschein - Das Weiterbildungssparen

Die Bildungsprämie verfügt des Weiteren über die zweite Komponente, das Weiterbildungs¬sparen. Es bedeutet, dass Sie als Weiterbildungs¬interessierte*r mit angespartem Guthaben (z.B. Bausparvertrag oder Lebens¬versicherung) nach dem Vermögens¬bildungs¬gesetz (VermBG) die Kursgebühren vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Ihre Arbeitnehmersparzulage bleibt in voller Höhe erhalten. Das soll Ihnen die Finanzierung langfristiger beruflicher Weiterbildungen erleichtern. Dieses Angebot richtet sich an Beschäftigte, Arbeitslose, Berufsrückkehrer*innen und Selbstständige.
Die Einkommensgrenzen des Prämiengutscheins gelten hier nicht.

Spargutschein - So funktioniert's

Zunächst müssen Sie sich an ihr Finanz- und Anlageinstitut wenden, um sich über Bedingungen der vorzeitigen Geldentnahme aufklären zu lassen. Je nach den Vertragsbedingungen variieren die konkreten Auszahlungsmodalitäten.
Im Anschluss suchen Sie eine Beratungsstelle auf, welche für die Bildungsprämie zuständig ist und erhalten dort einen Spargutschein, worauf geeignete Anbieter vermerkt sind. Falls Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, können Sie den Spargutschein mit dem Prämiengutschein kombinieren.
• Mit dem vollständig ausgefüllten Spargutschein gehen Sie zum Anlageinstitut und lösen ihn ein. Letzterem dient er als Nachweis dafür, dass Sie die vorzeitige Verfügung auch tatsächlich zu Weiterbildungszwecken nutzen.

Wichtige Info zum Weiterbildungssparen

Im Unterschied zum Prämiengutschein kann die Anmeldung zur Weiterbildung beim Spargutschein bereits zu einem früheren Zeitpunkt, vor dessen Ausstellung, erfolgt sein oder sogar nach Beginn des Kurses.