Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit bundesweit an Arbeitslose,
Berufsrückkehrer*innen und Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft, ausgestellt.
Das können Menschen sein, die Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV) beziehen, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung, darüber hinaus beschäftigte Arbeitnehmer, insbesondere aus kleineren und mittleren Betrieben.

Der Bildungsgutschein ist eine Initiative, um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, was durch das Stärken von Qualifikationen geschafft werden soll. Dabei hängt die Förderung davon ab, wie sich der Arbeitsmarkt vor Ort entwickelt und von der Einschätzung der Agentur für Arbeit bezüglich der Vermittlungschancen nach der Weiterbildung.

Voraussetzungen

Bevor nach der entsprechenden zertifizierten Maßnahme gesucht werden kann, steht ein
obligatorisches Gespräch in einer Beratungsstelle der Arbeitsagentur an.

Höhe der Förderung

Nach der Bewilligung durch die Arbeitsagentur übernimmt diese jegliche Kosten für Lehrgang, Anfahrten, Unterbringung sowie Kinderbetreuung.

So funktioniert's

Nach dem obligatorischen Beratungsgespräch in der ortsansässigen Stelle der Agentur für
Arbeit, wird Ihnen der Bildungsgutschein ausgehändigt. Auf diesem sind Bildungsziel,
Geltungsdauer des Gutscheins und Region des Kurses vermerkt, was Ihnen als Beleg zur
Kostenrückerstattung der Weiterbildungsmaßnahme dient.

Innerhalb von drei Monaten, müssen Sie dann bevor der Gutschein verfällt, einen
zertifizierten Kurs auswählen, wofür die Agentur für Arbeit über Listen mit entsprechenden
Angeboten verfügt.

Das Weiterbildungsinstitut legt vor Ihrer Aufnahmen eine Bestätigung bei der zuständigen
Agentur für Arbeit vor.