Aufstiegsstipendium

Stiftung Begabtenförderung

Die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ stellt ein Aufstiegsstipendium aus, welches Fachkräfte mit Berufserfahrung in dem Wunsch des Besuchs einer Hochschule unterstützen soll.
Dabei erhalten jene eine finanzielle Stütze beim ersten Hochschulstudium in Vollzeit oder
berufsbegleitend, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
(Deutschland, EU-Land, Schweiz) studieren möchten

Vorausetzungen für das Aufstiegsstipendium

Sie haben…
… eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung.
… mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
… noch keinen Hochschulabschluss.

Fall Sie bereits Studierende*r sind, muss Ihre Bewerbung bis vor Abschluss des zweiten
Fachsemesters erfolgen.
Sie müssen Ihre besondere Leistungsfähigkeit nachweisen können, was Sie z.B. mit der
Note der Berufsabschlussprüfung (1,9 bzw. 87 Punkte oder besser) unter Beweis stellen,
oder einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, bei dem Sie Platz 1-3 belegt
haben. Es gilt auch der begründete Vorschlag des/der Arbeitgebers/in.
Eine Altersgrenze besteht nicht und auch der aktuelle berufliche Status ist nicht ausschlaggebend bei der Vergabe des Stipendiums.

Höhe der Förderung Aufstiegsstipendium

Für ein Vollstudium beträgt die Förderung monatlich 735 EUR, zuzüglich 80 EUR Büchergeld.
Falls der Bedarf besteht, kann auch eine Betreuungspauschale für Kinder unter 10 Jahren in Höhe von 130 EUR/ Kind in Anspruch genommen werden.

Für ein berufsbegleitendes Studium werden jährlich 2.400 EUR zur Verfügung gestellt.
Wie lange die Fördergelder für das Aufstiegsstipendium bezogen werden können, hängt davon ab, wie die Regelstudienzeit laut Studienordnung ausfällt.