Als Student freiberuflich arbeiten: Worauf achten?

Studenten möchten ihr Können häufig nicht erst nach dem Studium unter Beweis stellen. Unabhängig vom Konkurrenzkampf nach dem Studium, kann sich als Freiberufler mit IT-Projekten und selbst entwickelten Programmen eine berufliche Zukunft aufgebaut werden. Das hierbei verdiente Geld wird nicht selten dringend benötigt. Doch wer in der IT-Branche tätig ist, weiß genau welche Hürden es zu überwinden gilt und welche Konsequenzen sich aus fehlerhaftem Handeln ergeben können.

Versicherungsschutz: worauf sollten Studenten achten?

Eine Absicherung gegen Schadenersatzansprüche in der IT-Branche ist für Freiberufler in der IT-Branche unerlässlich. Die normale Haftpflichtversicherung deckt lediglich Sach- und Personenschäden ab. Vermögensschäden und Schadensersatzansprüche Dritter sollten somit separat abgesichert werden, um sich vor teuren Forderungen zu schützen. Oft fordern Auftraggeber in der IT-Branche mittlerweile einen Versicherungsnachweis um sich im Bedarfsfall abzusichern. Die guten und teuren Aufträge werden demnach oft nur an Versicherte vergeben.

Ob die Forderungen im Ernstfall nun berechtigt sind oder nicht, Kosten für Fachanwälte, Gutachten oder Sachverständige kann sich auch ein noch so guter Student nicht leisten. Eine IT-Haftpflichtversicherung deckt die Kosten hierfür bis zur vereinbarten Versicherungssumme, abzüglich der Selbstbeteiligung. Ist die Forderung unbegründet, steht die IT-Haftpflicht im Rahmen des passiven Rechtsschutzes für den Versicherten ein. Die Verfahrenskosten werden in diesem Fall übernommen.

Folgende Leistungen sollten eine IT-Haftpflichtversicherung enthalten:

  • Passiver Rechtsschutz
  • Übernahme der Schadensersatzansprüche durch den Verlust von Kundendaten
  • Kostenübernahme von Forderungen durch Programmfehler und Fehler bei der Migration
  • Schadensregulierungen bei Urheberrechtsverletzungen und verpassten Terminfristen
  • Übernahme von Kosten durch Sach- und Personenschäden
  • Leistungen bei Hacker-Angriffen
  • Krankenversicherungsschutz: Versicherungsformen und Stundenbegrenzung

Wer als Student noch freiberuflich auf Honorarbasis arbeiten möchte, sollte sich zunächst um seine Krankenversicherung Gedanken machen. Viele unbedachte Handlungen können hier zu einer auch rückwirkenden Neueinstufung führen, welche dann viele Studenten teuer zu stehen kommt.

Hier gibt es zum einen die Möglichkeit der Mitversicherung in der Familienversicherung. Gesetzlich versicherte Eltern können ihre Kinder hier bis zum 25. Geburtstag mitversichern, sofern diese eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Wer Mitglied in Form der studentischen Pflichtversicherung ist, darf maximal 20 Wochenstunden neben dem Studium arbeiten. Wird diese Anzahl überstiegen, so fällt der günstige Studententarif weg und eine Neueinstufung ist erforderlich.
Wer mehr als 20 Stunden neben dem Studium arbeitet, wird Mitglied in der sogenannten „Freiwilligen Krankenversicherung“. Diese Versicherungsform ist einkommensabhängig organisiert, was sich in Form des monatlichen Beitrags äußert.
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, auch Studenten müssen sich versichern lassen. Kommt die Variante der gesetzlichen Versicherung nicht in Frage, muss stattdessen eine private Versicherung erfolgen. Hier variieren die Leistungen und Beiträge je nach Versicherer.

Studenten, welche noch freiberuflich arbeiten, sollten in jedem Fall ihren Versicherungsschutz gut planen. Ist hier ein optimaler Schutz gegeben, so kann sich in Ruhe auf das Wesentliche – nämlich das eigene Business – konzentriert werden. Tritt der Ernstfall ein, muss sich zumindest keine Gedanken um den Versicherungsschutz gemacht werden.

4. November 2020
zurück zur Übersicht